Sicherer E-Mail-Versand von Rechnungen: Neues Urteil mit Folgen

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit beim Versand von Rechnungen per E-Mail an Privatkunden. IT-Sicherheit ist gerade in der Rechtsbranche ein zentrales Thema, da sensible Mandantendaten jederzeit geschützt sein müssen. Doch reicht eine TLS-Verschlüsselung dafür aus?

Hintergrund des Urteils

In einem aktuellen Fall wurde eine Rechnung in Höhe von über 15.000 Euro per E-Mail an einen privaten Kunden versandt. Diese E-Mail wurde von Cyberkriminellen abgefangen und manipuliert, sodass die Überweisung auf ein falsches Konto erfolgte. Das Gericht entschied, dass der unzureichend geschützte Versand gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Folge: Das Unternehmen musste dem geschädigten Kunden Schadensersatz leisten.

Was bedeutet das für Juristen und Kanzleien?

Juristische Dokumente und Rechnungen enthalten oft besonders schützenswerte Informationen. Während viele Unternehmen bislang auf eine TLS-Transportverschlüsselung setzten, könnte dies nach diesem Urteil nicht mehr ausreichend sein. Die DSGVO verlangt eine risikobasierte Sicherheitsstrategie: Je höher das Risiko eines Datenmissbrauchs, desto strikter müssen die Sicherheitsmaßnahmen sein. Besonders bei hohen Beträgen oder sensiblen Dokumenten ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich.

Empfohlene Maßnahmen für Kanzleien und Unternehmen

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und gleichzeitig Mandanten optimal zu schützen, sollten Unternehmen ihre aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen überprüfen:

  1. Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Statt nur die Transportstrecke zu verschlüsseln, sollten Nachrichten und Anhänge durchgängig gesichert werden.
  2. Sichere Kundenportale: Rechnungen und andere sensible Dokumente können über verschlüsselte Online-Portale zur Verfügung gestellt werden.
  3. Sensibilisierung der Mandanten: Klare Hinweise auf potenzielle Betrugsversuche und Anleitungen zur Verifizierung von Rechnungen können Schäden verhindern.
  4. IT-Sicherheitslösungen vom Spezialisten: Speziell für Kanzleien entwickelte IT-Lösungen, die Datenschutz und Sicherheitsstandards erfüllen, bieten bestmöglichen Schutz.

Fazit: IT-Sicherheit ist keine Option, sondern Pflicht

Das Urteil verdeutlicht, dass Kanzleien und Unternehmen im juristischen Umfeld ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen anpassen müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. ius Systemhaus unterstützt Juristen mit maßgeschneiderten IT-Lösungen, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

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