Mit „Windows Recall“ hat Microsoft eine neue Funktion eingeführt, die für Aufsehen sorgt. Das KI-gestützte Feature erstellt in kurzen Abständen Screenshots des Bildschirminhalts und macht diese über eine durchsuchbare Zeitleiste auffindbar. Auf den ersten Blick klingt das nach einem praktischen zweiten Gedächtnis für den PC. Doch gerade im juristischen Alltag stellen sich Fragen zu Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht.
Was ist Windows Recall?
Windows Recall läuft lokal auf dem PC und speichert automatisch Bildschirmaufnahmen. Diese werden verschlüsselt abgelegt und sind nur über die persönliche Windows-Authentifizierung (z. B. Windows Hello) zugänglich. Dadurch lassen sich frühere Arbeitsstände, E-Mails, Webseiten oder Dokumente schnell wiederfinden – auch dann, wenn man vergessen hat, sie zu speichern oder zu markieren.
Potenzieller Nutzen für Juristen
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Dokumentenrecherche: Wiederfinden von Vertragsentwürfen oder Schriftsätzen anhand von Inhalten.
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Mandantenkommunikation: Auffinden von Chat- oder Mail-Ausschnitten ohne langes Durchsuchen.
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Recherche in Datenbanken: Zugriff auf vorherige Treffer in Beck-Online, juris & Co.
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Arbeitsorganisation: Überblick über die eigene Bearbeitungshistorie.
Gerade in komplexen Mandaten oder bei umfangreichen Recherchen kann Recall damit den Arbeitsalltag effizienter machen.
Wo liegen die Risiken?
Trotz Verschlüsselung und lokalem Speicherort bleibt der Einsatz von Recall im Kanzlei-Kontext berufsrechtlich und datenschutzrechtlich problematisch. Gründe sind:
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Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht
Recall erstellt ungefragt Aufzeichnungen über vertrauliche Inhalte. Schon das Speichern solcher Screenshots kann einen Verstoß gegen § 43a BRAO bzw. § 203 StGB darstellen. -
DSGVO – Prinzip der Datenminimierung
Mandantendaten dürfen nur gespeichert werden, wenn es erforderlich und zweckgebunden ist. Recall speichert jedoch „ins Blaue hinein“ – auch Inhalte, die für die Mandatsbearbeitung irrelevant sind. -
Gefahr unfreiwilliger Offenlegung
Im Fall einer Durchsuchung oder Beschlagnahme könnten Ermittlungsbehörden Zugriff auf Recall-Daten erhalten. Damit würde ein unfreiwilliges, vollständiges Protokoll sensibler Mandatsarbeit offengelegt. -
Fehlkonfiguration
Wird vergessen, sensible Anwendungen wie RA-MICRO oder das beA auszuschließen, entstehen unbemerkt hunderte vertrauliche Screenshots.
Fazit: Chancen ja – aber nicht für Mandatsarbeit
Windows Recall ist ein innovatives Werkzeug mit großem Potenzial für Recherche, persönliche Notizen und organisatorische Zwecke.
Im juristischen Alltag mit Mandantendaten ist es jedoch heikel, weil die automatische Protokollierung gegen datenschutz- und berufsrechtliche Vorgaben verstößt.
Empfehlung:
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Recall nur dort einsetzen, wo keine vertraulichen Daten verarbeitet werden (z. B. private Recherche, Fachliteratur, allgemeine Organisation).
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Kanzlei- und Mandantendaten von Recall konsequent ausschließen oder getrennt bearbeiten.
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