PDF/A Format für das Urkundenarchiv

Dank eines unserer Kunden, haben wir eine wertvolle Information zu den PDF/A Formaten erhalten. 

So bestätigt die Bundesnotarkammer, dass auch das Format PDF/A 1a für die Übermittlung an das Urkundenarchiv geeignet ist.

Damit sind viele Kopierermodelle „aus dem Schneider“, was die weitere Nutzung anbelangt. Dort ist häufig die Formatvariante PDF/A 1b nicht verfügbar. 

Sie wollen auf Nummer sicher gehen, so kontaktieren Sie ggf. die Bundesnotarkammer. Dort kann ein Beispieldokument von aus Ihrer Kanzlei geprüft werden. 

Wie? Das verraten wir Ihnen gern. Schreiben Sie uns unter ra-micro@ius-systemhaus.de

Hier noch ein Ausschnitt aus der E-Mail der BNotK an unseren Kunden:

Erreichbarkeit Ende des Jahres 2021

Am 24.12., sowie am 31.12.2021 ist unser Geschäft geschlossen.

Zwischen dem 27.12. und dem 30.12. sind wir täglich zwischen 08:30 und 17:00 Uhr für Sie da.

Ihr Team des ius Systemhaus

beA – die letzten Meter! Wir begleiten Sie auf YouTube

Am 01.01.2022 wird die aktive beA Nutzung – sprich der Versand an Gerichte – obligatorisch und alternativlos. 

Wir befinden uns also auf den letzten Metern. Für diejenigen, die sich bisher nicht intensiv vorbereitet haben und nun noch vor offenen Fragen stehen, haben wir auf unserem YouTube-Kanal einige Videos vorbereitet. Wir zeigen dort in aller Kürze, wie Sie RA-MICRO mit beA verbinden, aus Word und der e-Akte heraus Schreiben und Anlagen übersenden, Ihre e-Akte und den Posteingang anpassen und wie die Sache mit den eEBs funktioniert.

Hier gelangen Sie zu unserem Kanal: 
https://www.youtube.com/channel/UCFIsLii_CUYTEppItTXEU3g

Wir freuen uns über ein Feedback, wie auch über Anregungen und Kritik. Schreiben Sie uns an: ra-micro@ius-systemhaus.de

Ihr Team des ius Systemhaus
Ihr RA-MICRO Partner aus Hannover

Vermissen Sie unsere Weihnachtskarten?

Seien Sie versichert, dass wir Sie – unsere Kunden, Lieferanten und Freunde – nicht vergessen haben. Gleichzeitig haben wir uns bewusst entschieden, denen eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die sie dringend benötigen.

Wir haben dieses Jahr für den Verein „Kinderarmut in Deutschland“ gespendet, der benachteiligten Kindern Weihnachtsgeschenke zur Verfügung stellt.

Wir unterstützen den Verein „ROTE NASEN“, der es ermöglicht, dass Kinderkrebsstationen von Clowns besucht werden, die die dortigen Kinder aufmuntern, mit einer Dauerspende.

Ebenfalls haben wir eine Dauerspende bei der „Stiftung Deutsche Krebshilfe“ eingerichtet.

 

 

 

 

 

beA ab 2022 ohne Texterkennungspflicht

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz hat eine neue Bekanntmachung zu § 5 ERVV erlassen.
Eine Texterkennungspflicht ist darin nicht mehr enthalten.

Da die Verordnung zum 1.1.2022 in Kraft tritt, kann dann auf die Texterkennung im RA-MICRO beA-Postausgang verzichtet werden. Wir empfehlen dringend weiterhin die Nutzung einer Texterkennung (OCR) für die Volltextsuche in der E-Akte. Aufgrund der rasanten Zunahme von elektronischen Dokumenten in der Anwaltskanzlei, ist ein vorhandenes Volltext-Archiv eine nicht zu unterschätzende Arbeitserleichterung im Kanzleialltag.

Die Verordnung finden Sie hier (Bundesanzeiger): ERVB 2022

Eine Kommentierung von RA-MICRO (dort Rechtsanwalt Dr. Stefan Rinke) finden Sie hier: RA-MICRO News vom 07.12.2022

Tolles RA-MICRO Angebot: Umfrage zur Weiterentwicklung des Programms

RA-MICRO bietet unter dem nachstehenden Link die Möglichkeit, aktiv an der Weiterentwicklung des Programms teilzuhaben. Hierzu wurde ein Umfrage generiert, für deren Teilnahme Sie als Dankeschön einen kostenlosen Eintrag in den deutschen Anwaltssuchdienst (DASD) für ein Jahr erhalten.

Wir empfehlen uneingeschränkt die Teilnahme. Bei welchem Hersteller wird man schon so eng in die Entwicklung eingebunden?

Hier geht es zur Teilnahme: RA-MICRO Umfrage zur Programmentwicklung

beA aktive Nutzungspflicht ab dem 01.01.2022

Wir weisen Sie auf einen schönen Artikel zu dem Thema hin: 

Pflicht zur beA-Nutzung: Was Anwälte beachten müssen (lto.de)

Bitte nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich insoweit fit zu machen, dass Sie per beA versenden können. 

Wenn Sie es bisher nicht mit RA-MICRO machen, ändern Sie das! Es spart wahnsinnig (!) viel Zeit. 
Insbesondere in der Kombination mit einer konsequenten Nutzung des E-Workflows, finden Sie in RA-MICRO eine großartige Lösung für den Kanzleialltag. 

Einen kleinen Eindruck vermitteln wir Ihnen hier: 

<https://bit.ly/3dad2X1> (dieser Link führt Sie zu unserem YouTube Kanal).